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Gutachten
Führerscheingutachten
- Die Begutachtung erfolgt auf dem Boden der Fahrerlaubnisverordnung. Für
die Klassen A und B reicht ein Sehtest, wenn die Bedingungen erreicht werden.
Im anderen Falle wird ein Gutachten benötigt. Bei den Klassen C und D
muß in jedem Fall ein Gutachten angefertigt werden. Da hier viele Einzeluntersuchungen
notwendig sind, muß ein Termin vereinbart werden.
Tauglichkeitsuntersuchungen für
- das Fliegen
- die Binnenschiffart
- nach den jeweiligen Vorschriften.
Bildschirmuntersuchung
- Diese Begutachtung erfolgt auf dem Boden der
Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift G37.
Berufsgenossenschaftliche Gutachten
Gutachten für Versicherungen und Gerichte
Sporttauglichkeitsuntersuchungen
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