Praxis
Gutachten
Um bestimmte Berufe oder Tätigkeiten ausüben zu können, ist es erforderlich, dass zuvor ein Facharzt für Augenheilkunde das hierfür ausreichende Sehvermögen beurteilt hat.
Besonders häufig angefragt werden Gutachten für Führerscheine. Zum einen muss immer dann, wenn die Mindestanforderungen des normalen Sehtests vor dem Führerscheinerwerb der Klassen A, B und BE nicht erfüllt werden, ein Gutachten durch einen Augenarzt angefertigt werden.
Für die Klassen C, D, CE, DE sowie für den Taxischein ist ein augenärztliches Gutachten immer obligatorisch. Zum anderen müssen seit dem Jahr 2000 außerdem ab ihrem 50. Lebensjahr alle Fahrer von LKW ab 3,5 Tonnen Nutzlast in Intervallen von fünf Jahren den Führerschein verlängern lassen. Auch hierfür muss ein Führerscheingutachten vom Augenarzt vorgelegt werden.